Gründen Sie ihre AG oder GmbH
Die Aktiengesellschaft (AG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind Kapitalgesellschaften. Sie müssen einen Firmennamen, einen Schweizer Sitz, einen Gesellschaftszweck und ein in Aktien oder in Stammanteilen aufgeteiltes Kapital (jeweils mit einem bestimmten Nennwert) haben.
Deren Errichtung erfolgt in Form einer öffentlichen Urkunde, das heisst also in Anwesenheit eines Notars, wobei sich das Notariatsbüro nicht notwendigerweise in der Ortschaft oder dem Kanton des Gesellschaftssitzes befinden muss.
Für die Errichtung der Gesellschaft bedarf es lediglich eines Gründers, unabhängig von seinem Wohnsitz und seiner Staatsangehörigkeit.
Nicht von Bedeutung sind auch der Wohnsitz und die Staatsangehörigkeit ihrer Verwaltungsratsmitglieder oder Geschäftsführer. Allerdings müssen die Gesellschaften durch eine Person (Verwaltungsratsmitglied oder Geschäftsführer oder Direktor) vertreten werden können, die in der Schweiz ihren Wohnsitz hat.
Die AG’s können in GmbH’s umgewandelt werden, und umgekehrt.
Ihre Besteuerung hängt nicht von der gewählten Rechtsform ab.
Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind die Folgenden:
SA | Sàrl | |
Mindestnennwert des Kapitals | CHF 100’000.— | CHF 20’000.— |
Mindestbetrag, der zu liberieren ist | CHF 50’000.— | CHF 20’000.— |
Mindestnennwert der Aktien oder Stammanteile | CHF 0.01 | CHF 100.— |
Sichtbarkeit der Akteure | Anonymität der Aktionäre | Die Gesellschafter sind im Handelsregister eingetragen |
Nebenleistungspflichten | Ausgeschlossen | Möglich, sofern in den Statuten vorgesehen |
Vetorecht | Ausgeschlossen | Möglich, sofern in den Statuten vorgesehen |
Bemerkungen | Es handelt sich vor allem um eine finanzielle Beteiligung und um eine offene Gesellschaft. | Es handelt sich oft um eine Gesellschaft mit personenbezogenem Charakter (Familiengesellschaften). Der Zugang kann durch statutarische Bestimmungen eingeschränkt werden (Kaufs-, Vorkaufs- und Vorzugsrecht). |
Bereiten Sie Ihre AG oder GmbH
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