Das Schweizer Steuersystem ist stark vom hierzulande herrschenden Föderalismus geprägt.
Es gilt zwischen der Besteuerung der natürlichen Personen (Einkommens- und Vermögenssteuer) und derjenigen der juristischen Personen (Gewinn- und Kapitalsteuer) zu unterscheiden.
Bemerkenswert ist, dass gewisse natürliche Personen in den Genuss einer Pauschalbesteuerung kommen.
In der Schweiz gelten für die Besteuerung von Grundeigentum ganz besondere Merkmale.
Weiter ist zu bemerken, dass die einem Schenker oder Erblasser nahe stehenden Personen nur selten der Schenkungs- oder Erbschaftssteuer unterstellt sind.
Auf internationaler Ebene spielen die Verrechnungssteuer sowie die Doppelbesteuerungsabkommen eine wichtige Rolle.
Beachten Sie, dass einige wichtige Änderungen bezüglich der Besteuerung von Gesellschaften und deren Eigentümer am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.