1. Gründung von Kapitalgesellschaften
Damit eine Aktiengesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ihre Rechtspersönlichkeit erlangt, bedarf es einer Gründungsurkunde, in welcher der massgebliche Statutentext festgelegt wird. Hierauf folgt die Einschreibung im Handelsregister.
Falls Sie diese für die Gründung Ihrer Gesellschaft erforderlichen Informationen Ihrem Notar mitteilen wollen, klicken Sie hier.
Der Notar erstellt und beurkundet die Gründungsversammlung. In der Regel bereitet er auch die Statuten, die Handelsregisteranmeldung und allfällige weitere Unterlagen (bei Sacheinlagen beispielsweise Sacheinlagevertrag und Gründerbericht) vor. Der Notar berät die Gründer in juristischer Hinsicht und passt die Statuten der konkreten Situation an.
2. Statutenänderungen
Oftmals revidiert eine Kapitalgesellschaft ihre Statuten, beispielsweise wenn die Gesellschaft den Zweck ändert, den Sitz verlegt oder das Aktienkapital erhöht. Auch ein neues Gesetz kann eine Statutenrevision zur Folge haben. Solche Änderungen werden von der Generalversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung beschlossen und müssen zwingend öffentlich beurkundet werden.
In der Regel bereitet der Notar das entsprechende Generalversammlungsprotokoll vor, verfasst die geänderten Statuten und die nötige Handelsregisteranmeldung.
3. Kapitalerhöhung und -herabsetzung
Das Kapitalerhöhungsverfahren ermöglicht der Firma, ihr Kapital mittels Ausgabe von neuen Aktien zu erhöhen. Mit diesem Verfahren akquiriert die Firma zusätzliches Eigenkapital, welches ihr nicht nur erlaubt, Sanierungsmassnahmen zu ergreifen, sondern auch neue Projekte zu finanzieren. Die Erhöhung stellt ebenfalls ein Mittel dar, die Anzahl der verfügbaren Aktien zwecks Umsetzung von spezifischen Zielen zu erhöhen.
Der Notar entwirft die nötigen Beschlussprotokolle der Generalversammlung und des Verwaltungsrats; er verfasst ebenfalls ein beglaubigtes Exemplar der geänderten Statuten.
4. Restrukturierungsgeschäfte (Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung)
Im Verlauf ihrer Existenz muss sich eine Firma an neuen (insbesondere kommerziellen und wirtschaftlichen) Bedürfnissen anpassen, um das Geschäft zu verbessern. Diese Anpassungen können sie dazu führen, ihre Struktur oder ihre Rechtsform zu ändern. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Firma von einer anderen übernommen wird (Fusion), wenn sie aufgeteilt wird (Spaltung), wenn sie ihre Rechtsform ändert (Umwandlung) oder wenn sie einen Teil ihres Vermögens an eine andere juristische Person überträgt (Vermögensübertragung).
Ihr Notar nimmt folgende Aufgaben für Sie wahr: Er kann als Hauptkoordinator amten, der das gesamte Restrukturierungsgeschäft vorbereitet und organisiert; bei Bedarf zieht er andere Fachmänner hinzu (Anwälte, Steuerberater, Treuhänder usw.). Er kann auch im Auftrag einer der betroffenen Parteien oder ihrer Berater tätig werden, namentlich bei der Erarbeitung von Verträgen und den nötigen öffentlichen Urkunden sowie bei der Redaktion der erforderlichen Handelsregister- und Grundbuchanmeldungen.
5. Unternehmensnachfolge
Ihr Notar wird sich ebenfalls um den Teil- oder Gesamtkauf oder -Verkauf Ihres Unternehmens kümmern, die betreffenden steuerlichen Schritte einleiten und die nötigen Anmeldungen oder Änderungen im jeweiligen Handelsregister- oder Grundbuch vornehmen.
6. Andere Gesellschaftsformen
Sie sind sicher noch unschlüssig über die Form der Gesellschaft, die Sie gründen möchten: Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft, Genossenschaft usw.: Ihr Notar stellt Ihnen sein Fachwissen zur Verfügung.