swisNot - Le réseau notarial suisse
  • Home
  • Büros
  • Notare
  • Tätigkeitsfelder
  • International
  • swisNot Preis
  • Veröffentlichungen
  • Kontakt
  • Deutsch
    • Français
    • Italiano
    • English
  • Menü Menü

/ Tätigkeitsfelder / Gesellschaftrecht

Die Restrukturierung aus Sicht des Fusionsgesetzes

Allgemeines

Das Fusionsgesetz ist am 1. Juli 2004 in Kraft getreten. Es ersetzt die wenigen bisher bestehenden Normen und schafft die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Unternehmens-Restrukturierungen.

Das Gesetz beschränkt sich nicht nur auf die Fusion, sondern befasst sich mit vier unterschiedlichen Restrukturierungsvorgängen, nämlich mit der Fusion, der Spaltung, der Umwandlung und der Vermögensübertragung. Diese vier Vorgänge ermöglichen eine Universalsukzession; mit anderen Worten kann die Übertragung eines Vermögens und aller Rechten und Pflichten, die es beinhaltet, in einem einzigen Schritt vollzogen werden, ohne dass für jeden Vermögensteil die entsprechenden Übertragungsvorschriften (Grundbucheintrag für Grundstücke, Einwilligung des Gläubigers für die Schuldübernahme, usw.) eingehalten werden müssen. Allerdings müssen bestimmte Formalitäten im Rahmen der Umsetzung der Übertragung beachtet werden.

Auch wenn die durch das Gesetz vorgegebenen Restrukturierungsverfahren relativ komplex und detailliert sind, muss darauf hingewiesen werden, dass den KMUs ein erleichtertes Verfahren zur Verfügung steht, sofern die Gesellschafterversammlung diesem zustimmt.

Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das Gesetz zudem die Restrukturierung von Unternehmen mit ausländischen Einheiten.

Schliesslich wurden die Steuergesetze mit dem Ziel angepasst, diese Vorgänge möglichst von der Besteuerung auszunehmen. Es ist festzuhalten, dass ab 2009 die kantonalen und kommunalen Handänderungssteuern bei der Übertragung von Grundstücken im Rahmen von Restrukturierungen von Unternehmungen (Umstrukturierungen) abgeschafft wurden.

Fusion


Die Fusion besteht im Zusammenschluss von mehreren juristischen Personen mit gleichen (z.B. zwei Aktiengesellschaften) oder unterschiedlichen Rechtsformen (z.B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und eine Genossenschaft), ohne dass Sie liquidiert werden müssen. Vor in Krafttretung des Fusionsgesetzes erhielten alle Gesellschafter der beteiligten Unternehmungen zwingend Mitgliederrechte an der neustrukturierten Gesellschaft; seit der in Krafttretung des Fusionsgesetzes kann der Fusionsvertrag vorsehen, dass die Gesellschafter lediglich eine Abfindung wählen können, ohne Mitgliederrechte an der neustrukturierten Gesellschaft zu erhalten; der Fusionsvertrag kann die Abfindung sogar zwingend vorschreiben.

Spaltung

Unter Spaltung versteht man die Übertragung eines Teils des Vermögens einer Gesellschaft auf eine andere, übernehmende Gesellschaft, mittels Zuteilung von Mitgliederrechten. Es kann sich dabei um eine Aufspaltung handeln (das gesamte Vermögen wird auf zwei Gesellschaften übertragen und die übertragende Gesellschaft wird aufgelöst) oder um eine Abspaltung (nur ein Teil des Vermögens der Gesellschaft wird übertragen, der Rest verbleibt in der übertragenden Gesellschaft). Wie bei der Fusion, so findet auch bei der Spaltung eine doppelten Kontinuität des Vermögens und der Mitgliederrechte statt.

Umwandlung

Die Umwandlung ist ganz einfach der Wechsel der juristischen Form einer Gesellschaft. In einem solchen Fall behalten sämtliche rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bzw. Verhältnisse der Gesellschaft ihre Gültigkeit, wie beispielsweise die Arbeits- oder die Lieferungsverträge.

Vermögensübertragung

Das ganz neue Institut der Vermögensübertragung ermöglicht den Gesellschaften die Übertragung aller oder eines Teils der detailliert inventarisierten Aktiven und Passiven auf eine andere Gesellschaft. Man kann sich daher eine Vielzahl von Übertragungsmöglichkeiten vorstellen, welche die Restrukturierung einer Gesellschaft zum Ziel haben. Eine Vermögensübertragung kann aber beispielsweise auch dazu dienen, eine Filiale oder ein Joint-Venture (durch Sacheinlage) zu errichten. Bei solchen Übertragungen erhalten die beteiligten Unternehmungen jedoch keine Mitgliederrechte als Gegenleistung.

Ihr Notar


Ihr Notar tritt auf :

• als Hauptkoordinator, welcher die Restrukturierungsvorgänge vorbereitet und organisiert sowie, sofern notwendig, auch andere Experte (Finanzberater, Treuhänder, usw.) beizieht ;

• indem er im Auftrag einer Partei oder ihrer Berater insbesondere die Verträge und die öffentlichen Urkunden vorbereitet und die Eintragungen ins Handelsregister und ins Grundbuch beantragt.

In allen Fällen beurkundet der Notar die Beschlüsse über die Fusion, die Spaltung oder die Umwandlung der betreffenden Gesellschaften.

Je nach Bedarf erstellt er zudem eine öffentliche Urkunde über die Feststellung der Grundstückübertragung zu Handen des Grundbuchamtes. Das Eingreifen des Notars kann auch in anderen Fällen notwendig sein, namentlich bei gewissen statutarischen Anpassungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsvorgängen (Firma; vorzeitige Zweckänderung der übertragenden Gesellschaft; Gesellschaftskapital; usw.) oder die Auflösung und Liquidation der übertragenden Gesellschaft (im Fall einer Vermögensübertragung).

Besuchen Sie

  • Gründen Sie ihre AG oder GmbH
  • Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Das neue Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Gesellschaftrecht

Tätigkeitsfelder

  • Familien und Erbrecht
  • Immobilienrecht
  • Gesellschaftrecht
  • Stiftungen, Vereine, Trust
  • Steuern
  • Rechtsgutachten, Beratung
  • Verschiedene Akte

swisNot, das Schweizer Notarennetzwerk, Ihr Partner in Rechts- und Steuerfragen. swisNot umfasst 16 Büros an 26 Standorten in 13 Kantonen, mit insgesamt 50 Notaren und rund 300 qualifizierten Mitarbeitern.

Kontakt

Me Philippe Frésard, MLE
Kellerhals Carrard Berne
Effingerstrasse 1
CH-3001 Berne

+41 58 200 35 66

+41 31 390 25 64

Links

swisNot ist Mitbegründer von Lexunion (International Legal & Notarial Strategies), einem internationalen Zusammenschluss von nationalen Netzwerken von Rechts- und Steuerfachleuten für Privatpersonen und Unternehmen.

© Copyright - swisNot | Powered by Tris Informatique Sàrl
Link to: Das neue Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Link to: Das neue Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Das neue Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung Link to: Verschiedene Akte Link to: Verschiedene Akte Verschiedene Akte
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Die Zustimmung zu Cookies verwalten
Um die besten Erfahrungen zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Informationen von Geräten zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Die Zustimmung zu diesen Technologien ermöglicht es uns, Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website zu verarbeiten. Die Nichtzustimmung oder der Widerruf der Zustimmung kann sich negativ auf bestimmte Merkmale und Funktionen auswirken.
Funktional Always active
Die Speicherung oder der technische Zugriff ist für den Zweck des berechtigten Interesses, die Nutzung eines bestimmten, vom Abonnenten oder Internetnutzer ausdrücklich angeforderten Dienstes zu ermöglichen, oder für den alleinigen Zweck der Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz unbedingt erforderlich.
Voreinstellungen
Die Speicherung oder der technische Zugriff ist für den Zweck eines berechtigten Interesses erforderlich, um Präferenzen zu speichern, die nicht vom Abonnenten oder der Person, die den Dienst nutzt, angefordert wurden.
Statistiken
Die Speicherung oder der technische Zugriff, der ausschließlich für statistische Zwecke verwendet wird. Die Speicherung oder der technische Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, eine freiwillige Einhaltung durch Ihren Internetanbieter oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können Informationen, die ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert oder abgerufen werden, im Allgemeinen nicht dazu verwendet werden, Sie zu identifizieren.
Marketing
Die Speicherung oder der technische Zugriff ist notwendig, um Profile von Internetnutzern zu erstellen, um Werbung zu versenden, oder um den Internetnutzer auf einer Website oder auf mehreren Websites mit ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Manage options Manage services Manage {vendor_count} vendors Read more about these purposes
Siehe Präferenzen
{title} {title} {title}