Die Besteuerung der natürlichen Personen
Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt, Bern, Manuel PIQUEREZ, Notar und Rechtsanwalt, Porrentruy
Alle natürlichen Personen, die in der Schweiz ihren Wohnsitz haben, sich hier dauerhaft aufhalten, einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder Grundeigentum besitzen, sind grundsätzlich auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene steuerpflichtig. Je nachdem ist auch eine Kirchensteuer zu entrichten. Der Bund kennt einzig eine Einkommenssteuer, während die Kantone und Gemeinde sowohl eine Einkommens- als auch eine Vermögenssteuer erheben.
Die Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer stellt die schwerste Belastung dar. Sie betrifft das gesamte Einkommen des Steuerpflichtigen, namentlich die Einkünfte aus Haupt- und Nebenerwerbstätigkeit, alle anderen Einkünfte, welche an die Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten, den Vermögensertrag usw. Vom Bruttoeinkommen können zunächst einmal alle Berufskosten abgezogen werden. Ferner gibt es verschiedene Sozialabzüge wie den Abzug für Ehegatten, für Kinder oder für Leistungen an unterstützungsbedürftige erwerbsunfähige Personen. Grundsätzlich gelten progressive Tarife für die Einkommenssteuer. Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung unterliegen anders als die übrigen Steuerpflichtigen auf Bundes- und Kantonsebene einer Quellenbesteuerung, bei welcher die Steuern direkt vom Arbeitseinkommen abgezogen werden.
Die Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird auf dem Nettovermögen (nach Abzug sämtlicher Schulden) des Steuerpflichtigen erhoben. Auch im Bereich der Vermögenssteuer sind die Steuersätze progressiv ausgestaltet. Die Tarife können je nach Kanton und Gemeinde sehr unterschiedlich sein.
Bern/Porrentruy, 30.01.2009