Die Pauschalbesteuerung (von natürlichen Personen)
Philippe FRESARD, Notar und Rechtsanwalt, Bern, Manuel PIQUEREZ, Notar und Rechtsanwalt, Porrentruy
Seit langem haben die Kantone das System der Pauschalbesteuerung auf Gesetzesstufe eingeführt. Dieses System betrifft Personen, die zum ersten Mal oder nach einer mindestens zehnjährigen Abwesenheit ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen oder steuerrechtlichen Aufenthalt in der Schweiz haben; gemeinsam ist diesen Personen, dass sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen.
Bei der Pauschalbesteuerung handelt es sich um eine sehr günstige Ordnung, die für Personen, welche in der Lage sind, über eine steuerliche Planung nachzudenken, sehr attraktiv ist. Über die Höhe des Steuerbetrags wird mit dem Steueramt des Kantons, in dem man beabsichtigt, sich niederzulassen, verhandelt. Dieser Betrag hängt stark von den Ausgaben des Steuerpflichtigen und der Personen, welche er unterstützt, ab. In den meisten Kantonen stellt der fünffache Jahresmietzins oder der fünffache Mietwert der vom Steuerpflichtigen selbst bewohnten Wohnung die minimale Steuerbemessungs-Grundlage dar. Die Pauschalbesteuerung erklärt sich auch folgendermassen: Die Steuerverwaltungen des Bundes und der Kantone verfügen weder über die Ressourcen, noch über die Mittel, um die Richtigkeit der Steuererklärungen von Personen zu prüfen, welche zum ersten Mal in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Ziel der Pauschalbesteuerung ist es, der wirtschaftlichen Realität bestmöglich Rechnung zu tragen.
Bern/Porrentruy, 30.01.2009